Wir vereinbaren die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Eigentümer und des gewählten Verwaltungsbeirats, um die Wohnqualität des Gesamtobjektes zu erhalten.
Dabei haben wir immer auch die Wirtschaftlichkeit von Objekten im Blick, um den Wert und die Rendite Ihres Eigentums zu steigern!
Diese Leistungen übernehmen wir nach Bedarf für Sie:
Eigentümer und den Beirat informieren wir regelmäßig über aktuelle Vorgänge, insbesondere stimmen wir diese miteinander ab. Ferner arbeiten wir mit dem Hausmeister und den Reinigungskräften vor Ort zusammen und schaffen hiermit die Basis, notwendige Arbeiten schnell zu erkennen und sorgfältig zu erledigen.
Die Kosten der Eigentümergemeinschaft behalten wir besonders im Blick. Regelmäßig überprüfen wir den Leistungsumfang der Dienstleistungsunternehmen in Bezug auf Leistung und Preis. Wir analysieren alle Kostenpositionen, von Energiekosten und Versicherungen über Hausmeister bis hin zu Wartungsverträgen.
In regelmäßigen Abständen überzeugen wir uns vor Ort vom Zustand Ihrer Immobilie und den Arbeiten der Dienstleistungsunternehmen. Hierbei widmen wir uns besonders den neuralgischen Stellen wie Sauberkeit im Müllentsorgungsbereich, Reinigung des Treppenhauses, Funktionalität der Beleuchtung, Einhaltung der Hausordnung und Pflege Ihrer Grünanlagen. Zu erledigende Arbeiten teilen wir umgehend den entsprechenden Dienstleistungsunternehmen mit. Das Ergebnis halten wir ferner in einem Protokoll fest.
Wir bereiten Ihre jährliche Eigentümerversammlung vor, laden Sie dazu ein, übernehmen die Moderation und protokollieren die gefassten Beschlüsse. Die Einladung und das Protokoll stellen wir jedem Eigentümer per Post oder per Email zu.
Die Beschlüsse und die daraus resultierenden Maßnahmen führen wir zeitnah aus. Gerne beziehen wir jeweils den Beirat oder einzelne Eigentümer mit ein oder halten Rücksprache.
Für Ihre Eigentümergemeinschaft führen wir eine Sammlung der langfristig wirkenden Beschlüsse und aller gerichtlichen Entscheidungen über Beschlüsse, soweit sie gegenüber den Wohnungseigentümern wirksam sind. Somit kann sich jeder Eigentümer leicht und schnell einen umfassenden Einblick über die individuellen Regelungen, die in seiner Eigentümergemeinschaft gelten, verschaffen.
Zur Lösung Ihrer gemeinschaftlichen Belange beraten wir Sie jederzeit umfassend und fachkundig. Wir unterbreiten Ihnen aktiv Vorschläge und haben hierbei besonders die Punkte Werterhalt und Aufwertung, Kostenbewusstsein und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen im Blick.
Soweit noch nicht vorhanden, erhalten Sie unseren Vorschlag für Ihre individuelle Hausordnung und legen Ihnen diese zur Beschlussfassung vor. Wir überprüfen regelmäßig die Einhaltung und suchen bei Verstößen das persönliche Gespräch mit den entsprechenden Bewohnern.
Bei öffentlich-rechtlichen Belangen treffen wir Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils für Ihre Gemeinschaft erforderlich sind.
Wir führen für Sie ein auf die Eigentümergemeinschaft lautendes WEG-Konto. Die Buchhaltung erstellen wir selbständig mittels der professionellen Hausverwaltersoftware „UTS-Karthago 2000“. Somit haben wir die Möglichkeit, bei der Erstellung Ihrer Abrechnungen auch den einen oder anderen Sonderwunsch zu berücksichtigen. Durch den Einsatz unserer Software spart die Eigentümergemeinschaft Kosten für weitere externe Dienstleister, insbesondere reduzieren wir damit die Bankgebühren auf ein Minimum.
Wir erstellen Ihre Jahresabrechnung mit den Einnahmen und Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sondereigentum. Die Jahresabrechnung inklusive aller Belege legen wir Ihren Rechnungsprüfern zur Prüfung und Erteilung eines Testats vor. Weiterhin erstellen wir Ihren Wirtschaftsplan. Dieser beinhaltet neben der Kalkulation des Hausgeldes eine detaillierte Aufteilung je Kostenart in Form von Einzelwirtschaftsplänen je Sondereigentum.
Wir übernehmen die rechnerische und sachliche Prüfung aller Lieferanten-, Dienstleistungs- und Instandhaltungsrechnungen. Weiterhin überwachen wir Zahlungsfristen und sorgen für die pünktliche Zahlung aller das Verwaltungsobjekt bereffenden Steuern, Abgaben und Lasten.
Zur Werterhaltung Ihrer Immobilie und um sich anbahnende Schäden frühzeitig zu erkennen, führen wir regelmäßige Kontrollen der technischen Einrichtungen des Gemeinschaftseigentums durch. Besonderes Augenmerk legen wir hierbei auf gesetzlich und vertraglich vorgeschriebene Wartungsintervalle. Auch die Wahrung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen behalten wir für Sie im Fokus. Das Begehungsprotokoll dient später als Basis für die Planung der Instandhaltung und Instandsetzung.
Der Hausmeister und weitere Dienstleister werden von uns persönlich betreut und deren Tätigkeit regelmäßig kontrolliert. Insbesondere bei speziellen Aufträgen übernehmen wir die umfassende Aufgabenstellung vor Ort. Die regelmäßige Kontrolle auch während der Arbeiten und die Abnahme der Leistungen gewährleisten gute und vertragskonforme Arbeiten.
In dringenden Fällen wie z. B. Rohrbruch-, Brand- oder Sturmschäden leiten wir die notwendigen Sofortmassnahmen ein. Bei Versicherungsschäden übernehmen wir die Schadensmeldung an die Versicherung und gewährleisten die Abrechnung der damit verbundenen Versicherungsleistung.
Wir behalten immer auch die Wahrung Ihrer Garantie- und Gewährleistungsansprüche im Auge. Ihre Ansprüche zeigen wir gegenüber Ihrem Vertragspartner fristgerecht an und sorgen für eine zeitnahe Erledigung der aufgetretenen Mängel.
Wir holen für die routinemäßigen Instandhaltungsmaßnahmen vergleichbare und marktgerechte Angebote ein. Sie erhalten unsere umfassende und fachkundige Beratung bei der Auswahl der entsprechenden Lösung und des Dienstleistungsunternehmens. Neben dem Abschluss von Wartungs-, Lieferanten- und Dienstleistungsverträgen übernehmen wir für Sie auch die Kündigung oder die notwendige Anpassung. Die Verträge schließen wir für Sie im Namen Ihrer Eigentümergemeinschaft ab.
Wir veranlassen die Überwachung der technischen Einrichtungen durch ausgewiesene Fachleute wie Sachverständige oder Handwerker. Insbesondere geht es hierbei um die Heizung, Aufzüge, Blitzschutzanlagen, Lüftungsanlagen, Notbeleuchtungen, elektrische Garagentore sowie Brandschutzeinrichtungen.