Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir uns feste Zeitfenster geblockt, um uns den Anliegen unserer Kunden in Ruhe und mit Sorgfalt zu widmen. Selbstverständlich können Sie uns gerne per E-Mail oder über unser Kontaktformular kontaktieren, sodass wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können.

All unsere verwalteten Objekte verfügen im Treppenhaus über einen „Notfallaushang“, aus dem die zu kontaktierenden Dienstleister hervorgehen. Dabei ist zu beachten, dass die WuL bei Beauftragung einer Dienstleistung in Kenntnis zu setzen ist.

Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist von 12 Monaten nach Abschluss des Abrechnungszeitraums. Diese erhalten Sie in der Regel unaufgefordert nach Fertigstellung per E-Mail oder Post.

 

Nein! Die wichtigsten Dokumente finden Sie als Eigentümer/Mieter bereits zum Download auf unserer Seite. Diese können Sie uns gerne per E-Mail zusenden.

 

In diesem Fall benötigen wir zeitnah die gemeinsame Erklärung des Verkäufers und Käufers. Diese finden Sie hier ebenfalls als Download. Je eher wir diese erhalten, desto schneller können wir den Übergang Nutzen Lasten in Ihrem Sinne, ohne langwierige Beantragung des Grundbuchauszugs, vollziehen.

Das Facility Management ist ein wichtiger Bestandteil unseres Leistungsportfolios. Detaillierte Informationen zum Leistungsumfang teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.